Teilnahmebedingungen
  1. Anmeldung über Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. an Jojo-tours.
  2. Anzahlung innerhalb einer Woche nach Eingang der Anmeldebestätigung auf folgende Bankverbindung: Dresdner Bank Köln, Kontonummer 030 277 40 00, BLZ 370 800 40 ; Kennwort: Überschrift der jeweiligen Ausschreibung. Die Höhe des Restbetrages wird jedem Teilnehmer bekanntgegeben.
  3. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter [schriftform empfohlen]. Im Falle des Rücktritts ist der Veranstalter berechtigt eine pauschalisierte Entschädigung zu verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person berechnet:
    bis 31 Tage vor Abreise 20 %
    bis 22 Tage vor Abreise 30 %
    bis 15 Tage vor Abreise 50 %
    bis 8 Tage vor Abreise 80 %
    bis 1 Tag vor Abreise 90 %
    bei unangekündigtem Nichtantritt 100%.
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, daß der Schaden tatsächlich geringer war. Die Rücktrittgebühr beträgt in jedem Fall mindestens 50,- Euro.
  5. Läßt sich der Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen fällt eine Umbuchungsgebühr von 40,-Euro an.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, die Freizeit abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der angezahlte Betrag wird in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Beschädigungen [Ski, PKW], Unfälle, Verluste, Diebstähle und Unregelmäßigkeiten, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen. Alle Aktivitäten erfolgen auf eigene Gefahr [Sport treiben, Tanzen, Spielen, etc.] Seitens des Veranstalters wird keine Haftung übernommen. [Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.]
  8. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, daß er Freizeiten für junge und junggebliebene Leute durchführt, die ein größeres Maß an Toleranz vom Teilnehmer voraussetzt. WICHTIG: Alle Teilnehmer leben in einer Gruppe und müssen die Regeln dieser Gemeinschaft anerkennen. Den Anordnungen der Freizeitleitung ist Folge zu leisten!
  9. Minderjährige Teilnehmer können sich nach vorheriger Absprache mit der Freizeitleitung für eine bestimmte Zeit von der Gruppe entfernen. Vom Veranstalter wird weder Aufsichtspflicht noch Haftung übernommen.
  10. Ein Teilnehmer kann nach vorheriger Verwarnung von der Freizeit ausgeschlossen werden, wenn er gegen die Anordnung der Leitung mehrmals verstößt oder die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört. Die Rückfahrtkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. Erziehungsberechtigten. Eine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist ausgeschlossen.
  11. Für die Einhaltung der Zoll-, Paß- und Devisenbestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  12. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Jünkerath, Daun [Eifel].

Aktualisiert ( Montag, den 12. April 2010 um 08:44 Uhr )